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Sie haben einen Hund, eine Katze gefunden? – So verhalten Sie sich richtig!

Haben Sie eine gefundene Katze oder einen Hund vor sich und Sie wissen nicht, wie sich Sie sich am besten verhalten sollen? Dann helfen Ihnen die folgenden Informationen weiter: Über Fundtiere müssen in jedem Fall die zuständigen Behörden (Gemeinden, Polizei, evtl. Tierschutzvereine) informiert werden und von den Gemeinden generell dem örtlich zuständigen Tierheim übertragen. Wenn Sie also dort vorstellig werden, haben Sie den ersten richtigen Schritt getan. Das Tierheim kümmert sich vorerst um gefundene Tiere. Wird der ursprüngliche Besitzer ermittelt, erhält er sein Tier zurück. Besitzansprüche an Fundtieren gehen erst nach einem halben Jahr an neue Halter über. Bis dahin behalten vorherige Besitzer ihren Anspruch. Gefährlich wird es, wenn tierische Vierbeiner zu Unrecht als Fundtiere angesehen und behalten werden. Dadurch riskiert der Finder, dass ein verzweifelt suchender Tierhalter unglücklich ist und niemals erfährt, was aus seinem tierischen Begleiter geworden ist. Eine gefundene Katze ist nicht in jedem Fall ohne Besitzer. Besonders dann, wenn ihr Fell glänzt und sie eine wohlgenährte Erscheinung hat, ist sie wahrscheinlich einfach nur ein Freigänger. Es ist in jedem Fall davon abzuraten, ein solches Tier zu füttern. Sonst kommt es schnell zur Entfremdung vom alten Zuhause. Hingegen kann ein eindeutig verwahrloster Vierbeiner, der auch noch sehr abgemagert ist, immer gefüttert werden. In solch einem Fall ist dies sogar empfehlenswert. Dabei muss nur darauf geachtet werden, nicht gleich zu viel Futter zu geben. Die leeren, kleinen Mägen verkraften das sonst nicht. Ist ein Fundtier zutraulich, sollten Sie es auf folgende Merkmale hin untersuchen: Gibt es ein Halsband, eine Tätowierung oder einen Mikrochip unter der Haut? Bei Chips und Tätowierungen kann in jedem Fall ein Tierarzt, eine Polizeidienststelle oder ein Verantwortlicher im Tierheim bei der Identifikation helfen. Wichtig! Desweiteren steht dem Finder nicht gänzlich frei, das ein Fundtier nach der Meldung ins Tierheim gebracht oder im Eigenheim versorgt wird. Da das Fundtier nicht umgehend in den Besitz des Finders übergeht, bedarf es zunächst einer entsprechenden Anzeige bei der zuständigen Ordnungsbehörde (oder stellvertretend den beauftragten Tierheimen). Sofern möglich, kann das Fundtier dann ggf. auch zunächst vom Finder versorgt werden (Voraussetzung ist die Einwilligung der zuständigen Stelle). Achtung! Fundunterschlagung ist strafbar und kann als Diebstahl gewertet werden. Verzichten Sie auf eine Anzeige und nehmen das Tier ohne Genehmigung oder Absprache der zuständigen Behörde auf, können entsprechende Strafen drohen. Unterstützen Sie nach Möglichkeit die Suche nach dem eigentlichen Tierhalter, wie z.B. Nachbarn befragen, evtl. auf Facebook einen Aufruf mit Bild des Tieres posten, Aushänge mit Telefonnummer an Laternenmasten, schwarzen Brettern im Einkaufsladen o.ä.

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