Willkommen auf unserer Homepage
Der Deutsche Verband für rechtlose Tiere e.V. (DVRT e.V.) wurde am 01.03.2001 gegründet, hat seinen Sitz in 31008 Elze und ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Hildesheim (unter der Geschäftsnummer VR 140 150) als gemeinnütziger Verein eingetragen.
Bevor sich der DVRT e.V. über bestimmte Themen eine Meinung bildet (z.B. Tierversuche, Massentierhaltung etc.) werden Informationen und Meinungen verschiedener Seiten angehört, um diese dann zu diskutieren und zu bewerten! Auf diese Weise versuchen wir "Emotionalität und Rationalität" -Tierschutz mit Herz und Verstand- miteinander zu verbinden und in Einklang zu bringen!
Bitte beachten!
Haben Sie einen Missstand beobachtet?
Wenn Sie beobachten, dass Tiere nicht artgerecht gehalten, gequält, misshandelt oder nicht gepflegt werden, informieren Sie bitte schnellstmöglich das zuständige Veterinäramt. Natürlich können Sie auch die Polizei oder einen Tierschutzverein verständigen.
Bitte dokumentieren Sie zusätzlich alles schriftlich, fertigen Sie Fotos und ggf. ein Video und senden dieses an das Veterinäramt, die Polizei oder einem Tierschutzverein in Ihrer Nähe.
Scheuen Sie sich nicht davor Ihren Namen und Ihre Anschrift zu nennen; die Daten werden immer vertraulich behandelt.
Dieses trägt zur Glaubwürdigkeit Ihrer Angaben bei und kann so schneller bearbeitet werden.
Zeigen Sie Mut, schauen Sie nicht weg.
Jedes Jahr ist vom 1. April bis 15. Juli Brut- und Setzzeit.
Dies ist die Zeit, in der Wildtiere brüten bzw. ihre Jungtiere zur Welt bringen.
In dieser Zeit ziehen Vögel und Wildtiere ihren Nachwuchs groß und müssen besonders geschützt werden. Daher müssen gerade in dieser Zeit alle Hundehalter besonders sorgfältig auf ihre Hunde acht geben. Denn wenn unsere Spürnasen Fährte aufnehmen, können sie die Wildtiere, vor allem Bodenbrüter und Jungtiere aufschrecken und verletzen. Natürlich sollte es selbstverständlich sein, dass so etwas nicht passiert! Zum Schutz der vielen Wildtiere bitten wir um Rücksichtnahme.
Deshalb müssen wir momentan ein besonderes Augenmerk auf unsere Hunde, während des Spaziergangs haben, da die erwachsenen Wildtiere in dieser Zeit örtlich gebunden sind und nur im äußersten Notfall ihren Nachwuchs zurücklassen. Die Jungtiere sind meist hilflos ausgeliefert und haben kaum eine Chance dem Hund zu entkommen.
Es sollte jedem Hundebesitzer bewusst sein, dass ein Verstoß gegen die Leinenpflicht zusätzlich zu hohem Bußgeld führen kann.
Hundehalter sollten das ganze Jahr über verantwortlich handeln und ihren Hund nur dann frei laufen lassen, wenn dieser sicher und in jeder Situation - besonders dann, wenn es zu Wildkontakt kommt - abrufbar ist. Wenn ein Hundebesitzer weiß, das sein Hund einen starken Jadtrieb besitzt, sollte dieser ganzjährig, -zum Schutz der Wildtiere-, an der Leine geführt werden. Zudem ist auf Wiesen, Äckern oder Feldern zu beachten, das diese den Landwirten oder der Forstwirt gehören und eigentlich nicht ohne dessen Erlaubnis einfach so betreten werden dürfen. Und gerade hier verstecken sich eben auch die Wildtiere um ihren Nachwuchs groß zu ziehen. Rufen Sie daher Ihren Hund rechtzeitig auf den Weg zurück, sobald er diesen verlässt.
Wenn Sie ein totes Tier gefunden oder gesehen haben, rufen Sie bitte die Polizei oder beim Ordnungsamt der nahegelegen Stadt/Gemeinde an.
Da diese Tiere auch Krankheiten haben könnten oder meist an stark befahrenen Straßen liegen und wir uns eventuell noch in Gefahr begeben müssten, nehmen wir diese nicht auf. Eine Fotografie des Tieres mit dem Handy, nur wenn gefahrlos möglich, wäre von Vorteil, damit eventuell der Besitzer ermittelt und benachrichtigt werden kann, das sein Tier verstorben ist.
Danke für Ihr Verständnis.
Wir würden uns freuen, Sie bald wieder begrüßen zu dürfen!